Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,949
VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91 (https://dejure.org/1991,949)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.07.1991 - 8 S 1606/91 (https://dejure.org/1991,949)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Juli 1991 - 8 S 1606/91 (https://dejure.org/1991,949)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,949) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien; eine Garage ist keine untergeordnete Nebenanlage iS von BauNVO § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 30; BauNVO § 14; BauNVO § 23
    Baugrenzen und Baulinien haben regelmäßig nachbarschützende Wirkung; Begriff der Nebenanlage i.S. von § 14 BauNVO [Garage]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien (IBR 1992, 22)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1060
  • NVwZ 1992, 496 (Ls.)
  • VBlBW 1991, 371 (Ls.)
  • BauR 1992, 65
  • ZfBR 1992, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 5 S 2433/90

    Zur nachbarschützenden Wirkung von Baulinien und Baugrenzen zum Nachbargrundstück

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91
    Baugrenzen und Baulinien haben regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn (im Anschluß an das Urteil des 5. Senats vom 12.06.1991 - 5 S 2433/90 -).

    Nach der ständigen Praxis des 5. Senats des VGH Baden-Württemberg kommt seitlichen und hinteren Baugrenzen in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn zu (vgl. Urt. v. 12.6.1991 - 5 S 2433/90 --; Urt. v. 9.6.1983 - 5 S 606/83 u. Urt. v. 4.10.1983 - 5 S 933/83 -- BRS 40 Nr. 182 = BauR 1984, 52).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 5 S 933/83

    Zur Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines im Bauverbot genehmigten Vorhabens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91
    Nach der ständigen Praxis des 5. Senats des VGH Baden-Württemberg kommt seitlichen und hinteren Baugrenzen in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn zu (vgl. Urt. v. 12.6.1991 - 5 S 2433/90 --; Urt. v. 9.6.1983 - 5 S 606/83 u. Urt. v. 4.10.1983 - 5 S 933/83 -- BRS 40 Nr. 182 = BauR 1984, 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1983 - 5 S 606/83

    Zum nachbarschützenden Charakter einer im Bebauungsplan festgelegten seitlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91
    Nach der ständigen Praxis des 5. Senats des VGH Baden-Württemberg kommt seitlichen und hinteren Baugrenzen in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn zu (vgl. Urt. v. 12.6.1991 - 5 S 2433/90 --; Urt. v. 9.6.1983 - 5 S 606/83 u. Urt. v. 4.10.1983 - 5 S 933/83 -- BRS 40 Nr. 182 = BauR 1984, 52).
  • BVerwG, 21.03.2013 - 4 C 15.11

    Blockhütte; nicht überbaubare Grundstücksfläche; Ausschluss von Gebäuden als

    Unter § 23 Abs. 5 Satz 2 BauNVO fallen vielmehr nur solche baulichen Anlagen, die nicht Nebenanlagen i.S.v. § 14 BauNVO sind, wie z.B. Garagen oder Stellplätze i.S.v. § 12 BauNVO (vgl. z.B. VGH Mannheim, Beschluss vom 23. Juli 1991 - 8 S 1606/91 - BRS 52 Nr. 177 = juris Rn. 4).
  • VG Karlsruhe, 16.08.2019 - 2 K 4042/19

    Abstandsflächen; Anzahl der Vollgeschosse; festgesetzte Geländehöhe;

    Dies ergibt sich aus der Bestimmung des § 12 BauNVO, der die Zulässigkeit von Garagen und Stellplätzen gesondert regelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.2013 - 4 C 15.11 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23.07.1991 - 8 S 1606/91 -, BauR 1992, 65; Bayerischer VGH, Beschl. v. 01.04.2016 - 15 CS 15.2451 -, juris; Blechschmidt, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 132. EL Februar 2019, § 23 BauNVO Rn. 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03

    Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz -

    Darauf, dass Baugrenzen unter Umständen regelmäßig nachbarschützende Wirkung haben, kann sich der Kläger nicht berufen; denn dies gilt grundsätzlich nur für Baugrenzen zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn, weil nur dies dem für den Nachbarschutz typischen Austauschverhältnis gerecht wird (Senatsurt. v. 01.02.1999 - 5 S 2507/96 - BRS 62 Nr. 97 = PBauE § 23 BauNVO Nr. 8; VGH Bad.-Württ., v. 23.7.1991 - 8 S 1606/91 - NVwZ 1992, 496 = PBauE § 23 BauNVO Nr. 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2141
VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91 (https://dejure.org/1991,2141)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.10.1991 - 3 S 2087/91 (https://dejure.org/1991,2141)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Oktober 1991 - 3 S 2087/91 (https://dejure.org/1991,2141)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2141) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Heranrückende Bebauung - Studentenwohnheim neben bestehendem Gewerbebetrieb - Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Studentenwohnheim neben Schreinerei? (IBR 1992, 59)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 452 (Ls.)
  • BauR 1992, 45
  • ZfBR 1992, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Vorliegend ist das Rücksichtnahmegebot entweder aus § 34 Abs. 1 BauGB (Merkmal des Sicheinfügens, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1981, BRS 38 Nr. 186 und vom 10.12.1982, DVBl. 1983, 349) oder aber aus § 35 Abs. 2 und 3 BauGB herzuleiten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.2.1977, BVerwGE 52, 122).

    Die dafür entwickelten Grundsätze gelten sowohl zwischen Vorhaben im Außen- und Innenbereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1982, DVBl. 1983, 349 f.) als auch für die Beziehung zwischen jeweils im (beplanten oder unbeplanten) Innenbereich gelegenen baulichen Anlagen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5.3.1984, BauR 1985, 172; Beschluß des Senats vom 5.1.1989 -- 3 S 2888/88 --).

    Vom Betrieb des Antragstellers gehen möglicherweise schädliche Umwelteinwirkungen auf das Nachbargrundstück aus, welche die Bewohner des Studentenheims trotz ihrer lagebedingt geminderten Schutzwürdigkeit (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 10.12.1982, DVBl. 1983, 349, 350) nicht hinnehmen müssen.

  • BVerwG, 05.03.1984 - 4 B 171.83

    Wohnhaus - Eigenart - Umgebung - Wohnbebauung - Auslieferungslager - Molkerei -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Die dafür entwickelten Grundsätze gelten sowohl zwischen Vorhaben im Außen- und Innenbereich (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1982, DVBl. 1983, 349 f.) als auch für die Beziehung zwischen jeweils im (beplanten oder unbeplanten) Innenbereich gelegenen baulichen Anlagen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5.3.1984, BauR 1985, 172; Beschluß des Senats vom 5.1.1989 -- 3 S 2888/88 --).

    Beide Nutzungen müssen sich dann grundsätzlich Beschränkungen im Sinne einer "Art Mittelwert" gefallen lassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5.3.1984 aaO. sowie Urteil vom 12.12.1975, BVerwGE 50, 49, 54 f.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Denn es würde sich, wie dargelegt, nach der Art der baulichen Nutzung trotz Rahmeneinhaltung wegen Begründung bodenrechtlicher Spannungen (Schaffung einer konfliktträchtigen Gemengelage) wohl schwerlich in die durch Wohn- und Gewerbenutzung geprägte nähere Umgebung einfügen (§ 34 Abs. 1 BauGB, zu diesen Kriterien vgl. BVerwG, Urteil vom 26.5.1978, BVerwGE 55, 369 = BRS 33 Nr. 36; Brügelmann/Dürr, BauGB, § 34, RdNrn. 23 -- 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1983 - 3 S 2140/82

    Gebot der Rücksichtnahme gegenüber einem bestehenden Gewerbebetrieb

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Es braucht sich aber nicht ohne weiteres Einschränkungen des Ausmaßes gefallen zu lassen, wie es sie bei Anlegung eines "Mittelwert"-Maßstabes hinnehmen müßte (vgl. dazu schon BVerwG, Urteil vom 21.10.1968, BRS 20, Nr. 158, OVG Lüneburg, Urteil vom 25.2.1983, BRS 40, Nr. 208: Abwehranspruch eines privilegierten Landwirtschaftsbetriebes gegen heranrückende Wohnbebauung; Urteil des Senats vom 20.7.1983 -- 3 S 2140/82 --: Abwehranspruch eines Gewerbebetriebs gegen heranrückende Wohnbebauung).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Vorliegend ist das Rücksichtnahmegebot entweder aus § 34 Abs. 1 BauGB (Merkmal des Sicheinfügens, vgl. BVerwG, Urteil vom 13.3.1981, BRS 38 Nr. 186 und vom 10.12.1982, DVBl. 1983, 349) oder aber aus § 35 Abs. 2 und 3 BauGB herzuleiten (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 25.2.1977, BVerwGE 52, 122).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Bejahendenfalls müßte es zudem geeignet sein, trotz der dazwischenliegenden relativ großen Freifläche und des Wegesystems noch den erforderlichen Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit mit den im Süden des Gewerbegebiets liegenden Gebäuden zu vermitteln (vgl. zu diesen Kriterien etwa BVerwG, Urteil vom 19.9.1986, DÖV 1987, 299).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Hieran würde es fehlen, wenn das Grundstück nach Größe und Zuschnitt durch die vorhandene Bebauung nicht mehr hinreichend geprägt wäre (sog. Außenbereichsinsel im Innenbereich; vgl. dazu BVerwG, aaO. sowie Urteil vom 1.12.1972, BRS 25 Nr. 36 sowie Urteil des Senats vom 6.4.1988 -- 3 S 2089/87 --).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Beide Nutzungen müssen sich dann grundsätzlich Beschränkungen im Sinne einer "Art Mittelwert" gefallen lassen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 5.3.1984 aaO. sowie Urteil vom 12.12.1975, BVerwGE 50, 49, 54 f.).
  • BVerwG, 26.08.1988 - 7 B 124.88

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer gewerbeaufsichtlichen Verfügung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Andererseits muß die belästigte (Wohn)Nutzung Nachteile hinnehmen, die sie außerhalb eines derartigen Grenzbereichs nicht hinzunehmen bräuchte (zu alldem vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 26.8.1988 -- BVerwG 7 B 124.88 --; Beschluß des Senats vom 5.1.1989 aaO.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1991 - 3 S 1450/90

    (Zur Bewertung des Belanges "Dringender Wohnbedarf der Bevölkerung"

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.10.1991 - 3 S 2087/91
    Sie sind, dem Zweck des BauGBMaßnG entsprechend, erforderlich und geeignet, dem bestehenden dringenden Bedarf nach "Studentenbuden" abzuhelfen (zum Gewicht dieses Belangs vgl. auch Urteil des Senats vom 21.8.1991 -- 3 S 1450/90 --) und damit den gerade in diesem Bereich besonders angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.1988 - 3 S 2089/87

    Außenbereich im Innenbereich - Seiten- und Sicherheitsstreifen -

  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Es braucht sich aber nicht ohne weiteres Einschränkungen des Ausmaßes gefallen zu lassen, wie es sie bei Anlegung eines "Mittelwert"-Maßstabes hinnehmen müsste (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45; Urt. v. 20.07.1983 - 3 S 2140/82 -, n.v.).
  • VG Karlsruhe, 20.07.2021 - 10 K 4968/19

    Erteilung eines Bauvorbescheides für Mehrfamilienhaus; bauplanungsrechtliche

    dd) Das Vorhaben fügt sich auch deshalb nicht in die nähere Umgebung ein, weil es mit Blick auf die vorhandene gewerbliche Nutzung gegen das Gebot der Rücksichtnahme in seiner nachbarschützenden Ausprägung verstößt (zum Rücksichtnahmegebot als Teil des Merkmals des Sicheinfügens vgl. etwa BVerwG, Urt. vom 13.03.1981 -4 C 1/78-; vom 10.12.1982 -4 C 28/81-; VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 04.10.1991 -3 S 2087/91-, alle juris).

    Die dafür entwickelten Grundsätze gelten auch für die Beziehung zwischen - wie hier - jeweils im beplanten oder unbeplanten Innenbereich gelegenen baulichen Anlagen (VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 04.10.1991 -3 S 2087/91-, juris).

    Es braucht sich aber nicht ohne weiteres Einschränkungen des Ausmaßes gefallen zu lassen, wie es sie bei Anlegung eines Mittelwertmaßstabes hinnehmen müsste (VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 04.10.1991 -3 S 2087/91-, juris; vgl. BVerwG, Beschl. vom 02.12.1985 -4 B 189/85-, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.2010 - 5 S 933/10

    Berücksichtigung von nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist entstandenen

    Jedoch lassen die von den Beschwerdeführern fristgerecht vorgetragenen Gründe noch nicht erkennen, dass deren Betreiber jedenfalls nicht zu befürchten hätte, bei einer Verwirklichung des Bauvorhabens des Beigeladenen aus Gründen des Immissionsschutzes mit zusätzlichen, nicht nur unerheblichen Anforderungen an den genehmigten Betrieb überzogen zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.03.1984 - 4 B 171.73 -, Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 98; Beschl. v. 25.11.1985 - 4 B 202.85 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 67; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45).

    Inwiefern Beeinträchtigungen aufgrund des Kamins von vornherein deshalb ausgeschlossen sein sollen, weil die Aufenthaltsräume nach Westen ausgerichtet seien, der Schreinerei gegenüber "nur" Schlaf- und Küchenräume lägen, ein Kamin nur während der Betriebszeit am Tage genutzt werde, Emissionen nur in den Wintermonaten zu erwarten seien, in denen die gegenüberliegenden Fenster grundsätzlich geschlossen seien bzw. lediglich "stoßweise" gelüftet werde und bislang keine Beanstandungen erhoben worden seien, erschließt sich dem Senat nicht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45).

    Soweit die Antragstellerin unter dem 24.08.2010 nunmehr erstmals geltend macht, dass der gelegentlich eingesetzte Mitarbeiter, der die Werkzeugmaschinen nicht selbständig bedienen dürfe, nach deren vorheriger Einstellung "durchaus auch alleine bestimmte Materialien mit dem Vorschub durchlassen dürfe", ist auch nicht ansatzweise zu erkennen, dass dieser Umstand trotz der im Übrigen angenommenen ungünstigen Bedingungen dazu führen könnte, dass die für die hier wohl vorliegende Gemengelage nach der sog. Mittelwertrechtsprechung voraussichtlich maßgeblichen Werte (eines Mischgebiets) überschritten würden (vgl. TA Lärm 1998, Abschn. 6.7; BVerwG, Urt. v. 18.05.1995 - 4 C 20.94 -, BVerwGE 98, 235; Senat, Beschl. v. 11.01.2005 - 5 S 1444/04 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45, Urt. v. 21.04.1995 - 3 S 2514/94 -, VBlBW 1995, 481).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.1995 - 3 S 2514/94

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Änderung der Sach- und Rechtslage; Beurteilung

    Dies führt nicht nur zur Pflichtigkeit dessen, der Belästigungen verbreitet, sondern auch - im Sinne der Bildung einer Art von Mittelwert - zu einer die Tatsachen respektierenden Duldungspflicht derer, die sich in der Nähe von - als solche legalen - Belästigungsquellen ansiedeln (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984, BauR 1985, 172, Urt. v. 21.01.1983, NVwZ 1983, 609 und Urt. v. 12.12.1975, BVerwGE 50, 49 = DVBl. 1976, 214; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45 u. Normenkontrollbeschl. v. 28.09.1994 - 3 S 1199/91 -).

    Diese sogenannte "Mittelwertrechtsprechung" findet sowohl zwischen Vorhaben im Außen- und Innenbereich als auch für die Beziehung zwischen jeweils im beplanten oder unbeplanten Innenbereich gelegenen baulichen Anlagen Anwendung (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.10.1991, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 10.05.2012 - 4 K 5269/11

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Bauvorbescheids im Sinne des § 71 Abs. 2

    Fickert/Fieseler, a.a.O., § 3 Rn. 13 m. Verweis auf VGH BW, Beschluss vom 4. Oktober 1991 3 S 2087/91 - BRS 52 Nr. 188.
  • VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428

    Ein die Fragen des Immissionsschutzes umfassender Antrag auf Erteilung eines

    Den Bewohnern von Wohnhäusern kann aber nicht angesonnen werden, die Fenster grundsätzlich geschlossen zu halten oder sich ausschließlich auf eine kurzzeitige Stoßlüftung zu beschränken (BVerwG vom 4.10.1991 BauR 1992, 45).
  • VG Karlsruhe, 29.08.2023 - 2 K 2030/23

    Einstweiliger Rechtschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Auch ein Wohngebäude mit Clusterwohnungen ist der Nutzungsart nach ein Wohngebäude (VG Gelsenkirchen, Urt. v. 11.08.2020 - 6 K 3783/18 -, juris zur Nutzung eines Einfamilienwohnhauses durch Polizeischüler für einige Wochen; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 08.12.2016 - 8 A 10680/16 -, juris zu einer studentischen Wohngemeinschaft von elf Personen in einem reinen Wohngebiet; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BauR 1992, 45; VG Düsseldorf, Urt. v. 10.05.2012 - 4 K 5269/11 -, juris, beide zur Art der baulichen Nutzung für ein Studierendenwohnheim), das in einem reinen Wohngebiet zulässig ist.
  • VG Saarlouis, 19.03.2013 - 5 K 623/12

    Vorbescheid für ein Zweifamilienhaus: Abgrenzung Innen-/Außenbereich, wege- und

    Als maximale Größe einer Baulücke, die den Bebauungszusammenhang noch nicht unterbricht, gelten bei aufgelockerter Bebauung ca. 150 m;(BVerwG, Buchholz 406.11 Nr. 29 zu § 34 BBauG) bei einer Distanz von 160 m wurde eine Baulücke stets verneint.(VGH Mannheim, Urteil vom 22.06.1987 - 8 S 658/87 -, VBlBW 1988, 23; VGH München, Urteil vom 04.08.1988 - 2 N 86.03043 -, BRS 48 Nr. 55 bei 130 m) Bei einer bis zu 60 m breiten unbebauten Fläche wurde eine Baulücke angenommen, bei aufgelockerter Bebauung bei bis zu 90 m.(VGH Mannheim, Urteil vom 08.07.1986 - 8 S 2815/85 -, BRS 46 Nr. 81; Beschluss vom 04.10.1991 - 3 S 2087/91 -, BRS 52 Nr. 188).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1992 - 3 S 2677/91

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Befreiung aus Gründen des Gemeinwohls

    Daß die Überlassung des Wohnraums an einen bestimmten vorübergehenden Zweck (Studium) geknüpft ist, steht ihrem ausschließlichen Wohncharakter nicht entgegen (so zur Anwendung des § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnahmenG Beschluß des erk. Senats v. 4.10.1991 - 3 S 2087/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.1992 - 3 S 1616/90

    Rücksichtnahmegebot bei heranrückender Wohnbebauung

    Denn andernfalls wird der Betriebsinhaber durch die heranrückende Wohnbebauung noch nicht in unzumutbarem, die Schwelle der Rücksichtslosigkeit überschreitendem Umfang betroffen (vgl. dazu auch Beschlüsse des Senats vom 4.10.1991 - 3 S 2087/91 - und vom 28.1.1992 - 3 S 2474/91 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1992 - 3 S 2474/91

    Heranrückende Wohnbebauung - Gebot der Rücksichtnahme

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 5 S 2433/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2434
VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 5 S 2433/90 (https://dejure.org/1991,2434)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.06.1991 - 5 S 2433/90 (https://dejure.org/1991,2434)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juni 1991 - 5 S 2433/90 (https://dejure.org/1991,2434)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2434) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur nachbarschützenden Wirkung von Baulinien und Baugrenzen zum Nachbargrundstück

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien (IBR 1991, 510)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 42, 151
  • VBlBW 1991, 343 (Ls.)
  • ZfBR 1992, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.11.1989 - 4 B 163.89

    Voraussetzungen für eine Befreiung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 5 S 2433/90
    Ein atypischer Sachverhalt liegt nämlich dann nicht vor, wenn die Gründe, die für eine Befreiung streiten, für jedes oder nahezu jedes Grundstück im Planbereich gegeben sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1989 - 4 B 163.89 -- ZfBR 1990, 148).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.1983 - 5 S 933/83

    Zur Zulässigkeit der Nutzungsänderung eines im Bauverbot genehmigten Vorhabens;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 5 S 2433/90
    Er hat wiederholt entschieden, daß (seitlichen) Baugrenzen (in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet) regelmäßig drittschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn zukommt (Urt. v. 9.6.1983 - 5 S 606/83 - und Urt. v. 4.10.1983 - 5 S 933/83 - BRS 40 Nr. 182 = BauR 1984, 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1983 - 5 S 606/83

    Zum nachbarschützenden Charakter einer im Bebauungsplan festgelegten seitlichen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.06.1991 - 5 S 2433/90
    Er hat wiederholt entschieden, daß (seitlichen) Baugrenzen (in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet) regelmäßig drittschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn zukommt (Urt. v. 9.6.1983 - 5 S 606/83 - und Urt. v. 4.10.1983 - 5 S 933/83 - BRS 40 Nr. 182 = BauR 1984, 52).
  • VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise;

    Nur dann, wenn aus dem Bebauungsplan im Einzelfall zu entnehmen ist, dass mit der Baulinien- oder Baugrenzenfestsetzung - auch - ein nachbarschaftliches Austauschverhältnis begründet und nach dem Willen des Ortsgesetzgebers ein gegenseitiges Verhältnis der Rücksichtnahme geschaffen werden sollte, wird einer vorderen, straßenseitigen Baugrenze oder Baulinie nachbarschützende Wirkung beizumessen sein (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.03.1995 - 3 S 3321/94 -, juris; Beschl. v. 01.10.1999 - 5 S 2014/99 -, VBlBW 2000, 112; Beschl. v. 25.06.1993 - 3 S 1045/93 -, juris; Urt. v. 12.06.1991 - 5 S 2433/90 -, ESVGH 42, 151; Beschl. v. 09.07.2014 - 8 S 39/14 -, juris; Urt. v. 09.04.2019 - 8 S 1527/17 -, BauR 2019, 1285).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.1991 - 8 S 1606/91

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen und Baulinien; eine Garage ist keine

    Baugrenzen und Baulinien haben regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn (im Anschluß an das Urteil des 5. Senats vom 12.06.1991 - 5 S 2433/90 -).

    Nach der ständigen Praxis des 5. Senats des VGH Baden-Württemberg kommt seitlichen und hinteren Baugrenzen in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn zu (vgl. Urt. v. 12.6.1991 - 5 S 2433/90 --; Urt. v. 9.6.1983 - 5 S 606/83 u. Urt. v. 4.10.1983 - 5 S 933/83 -- BRS 40 Nr. 182 = BauR 1984, 52).

  • VG Karlsruhe, 16.08.2019 - 2 K 4042/19

    Abstandsflächen; Anzahl der Vollgeschosse; festgesetzte Geländehöhe;

    Von einer ausnahmsweise drittschützenden Wirkung ist nur dann auszugehen, wenn sich dafür klare und eindeutige Hinweise aus dem Bebauungsplan unter Berücksichtigung der konkreten Situation vor Ort ergeben (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.03.1995 - 3 S 3321/94 -, juris; Beschl. v. 01.10.1999 - 5 S 2014/99 -, VBlBW 2000, 112; Beschl. v. 25.06.1993 - 3 S 1045/93 -, juris; Urt. v. 12.06.1991 - 5 S 2433/90 -, ESVGH 42, 151).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum - Verkündungsmangel; Zulassung von Garagen

    Wie im Regelfall (vgl. dazu etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.6.1991 - 5 S 2433/90 - sowie Beschlüsse vom 23.7.1991 - 8 S 1606/91 -, NJW 1992, 160, vom 11.2.1993 - 5 S 2313/92 -, VBlBW 1993, 470 und vom 25.6.1993 - 3 S 1045/93 -) ist auch hier davon auszugehen, daß mit der Baugrenze außer gestalterischen Absichten auch eine Freihaltung der rückwärtigen Grundstücksbereiche bezweckt wird, um den Grundstückseigentümern wechselseitig ein Mindestmaß an Grünflächen und Erholungsfreiflächen (Wohnaußenbereich) zu sichern.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1992 - 3 S 2677/91

    Nachbarschützende Wirkung von Baugrenzen - Befreiung aus Gründen des Gemeinwohls

    Baugrenzen haben regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn (im Anschluß an die Rechtsprechung des 5. und 8. Senats des erkennenden Gerichtshofs, vgl Urteil vom 12.6.91 - 5 S 2433/90 - und Beschluß vom 23.7.91 - 8 S 1606/91 -).

    Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsauffassung (vgl. z.B. Beschluß vom 22.3.1991 - 3 S 1081/90 -), nach der die Frage der nachbarschützenden Funktion der rückwärtigen Baugrenze nur aufgrund einer Auslegung des Bebauungsplans im Einzelfall beantwortet werden kann, schließt sich der Senat damit der Rechtsprechung des 5. und 8. Senats des erk. Gerichtshofs an, nach der seitlichen und hinteren Baugrenzen in einem reinen Wohngebiet - wie hier - oder in einem allgemeinen Wohngebiet regelmäßig nachbarschützende Wirkung zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn zukommt (vgl. z.B. Urteil v. 12.6.1991 - 5 S 2433/90 - und Beschluß v. 23.7.1991 - 8 S 1606/91 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1992 - 8 S 286/92

    Einhaltung von Abstandsvorschriften

    Nach ständiger Rechtsprechung aller Bausenate des erkennenden Gerichtshofs haben Baugrenzen regelmäßig nachbarschützende Wirkung nur zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn (vgl. Urteile v. 20.1.1992 - 3 S 2677/91 -, v. 30.7.1991 - 8 S 1606/91 - und v. 12.6.1991 - 5 S 2433/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1993 - 5 S 1029/93

    Planungsrechtliche Zulässigkeit eines die Baulinie überschreitenden Vorbaus -

    Wenngleich die seitliche Baulinie oder Baugrenze regelmäßig zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn nachbarschützende Wirkung entfaltet (ständige Rechtsprechung vgl. z. B. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 12.6.1991 - 5 S 2433/90 - VGH Bad.-Württ., Urt. vom 10.11.1992 - 5 S 1475/92 -), so ist doch zu berücksichtigen, daß nach § 23 Abs. 2 Satz 2 BauNVO auch dann, wenn eine Baulinie festgesetzt ist, ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß zugelassen werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1992 - 3 S 309/92

    Bedeutung der Wohnungsdichte bei der Zulässigkeitsprüfung nach BauGB § 34 Abs 1;

    Baulinien und Baugrenzen entfalten Drittschutz vielmehr grundsätzlich nur im Verhältnis zu dem an derselben Grundstücksgrenze gegenüberliegenden Grundstückseigentümer (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 12.6.1991 - 5 S 2433/90 - u. Beschlüsse v. 23.7.1991 u.v. 20.1.1992 aaO.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 5 S 2313/92

    Nachbarschützende Wirkung von Baulinien und Baugrenzen

    An dieser Rechtsprechung (vgl. schon Urt. v. 12.06.1991 -- 5 S 2433/90 -- und Urt. v. 04.10.1983 -- 5 S 933/83 -- BauR 1984, 52 = BRS 40 Nr. 182), der die beiden anderen Bausenate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg gefolgt sind (vgl. Beschl. des 3. Senats v. 24.09.1991 -- 3 S 2049/91 -- und Beschl. des 8. Senats v. 23.07.1991 -- 8 S 1606/91 -- BauR 1992, 65 = NVwZ 1992, 496), wird festgehalten (vgl. zuletzt Urt. v. 10.11.1992 -- 5 S 1475/92 -- mit ausführlicher Begründung).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1991 - 5 S 2348/91

    Aussetzung der Vollziehung einer sofort vollziehbaren Baugenehmigung wegen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urt.v. 12.6.1991 -- 5 S 2433/90 -- u.Urt.v. 4.10.1983 -- 5 S 933/83 --, BauR 1984, 52 = BRS 40 Nr. 182; ebenso auch Beschl.d. 3. Senats v. 24.9.1991 -- 3 S 2049/91 --) dienen derartige Baugrenzen, die üblicherweise als seitliche Baugrenzen bezeichnet werden, dem Schutz des Eigentümers des angrenzenden Grundstücks, weil dadurch eine aufgelockerte Bebauung mit geringeren Beeinträchtigungen durch die bauliche Nutzung des Nachbargrundstücks sowie eine verstärkte Besonnung und Belichtung gewährleistet wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2011 - 8 S 2156/11

    Vermutungsregel über die Bedeutung einer Baugrenze

  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 3 S 1045/93

    Nachbarschützende Wirkung einer Baugrenze

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.1992 - 8 S 77/92

    Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze und Vereinbarkeit mit

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.1991 - 3 S 2464/91

    Stockwerksbegrenzung und Abstandsvorschriften bei Errichtung eines Hintergebäudes

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1991 - 3 S 2049/91

    In der Regel sind Abstandsflächenangaben in alten Bebauungspläne nicht

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.1992 - 3 S 2503/92

    Kein Nachbarschutz durch Festsetzung einer vorderen - straßenseitigen - Baugrenze

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.1992 - 8 S 2717/92

    Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine unselbständige Anschlußbeschwerde im

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - 4 S 2736/92

    Entscheidung über die Beendigung der Verwendung als Gerichtsvollzieher nach

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 8 S 1469/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3883
VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 8 S 1469/91 (https://dejure.org/1991,3883)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.07.1991 - 8 S 1469/91 (https://dejure.org/1991,3883)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Juli 1991 - 8 S 1469/91 (https://dejure.org/1991,3883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,3883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kein Ausschluß der aufschiebenden Wirkung nach WoBauErlG Art 2 § 10 Abs 2 im Falle einer Duldungsverfügung zugunsten des Bauherrn

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bauaufsichtliche Duldungsverfügungen unterfallen nicht § 10 Abs. 2 BauGB-MaßnG (IBR 1992, 115)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 185
  • VBlBW 1991, 331 (Ls.)
  • BauR 1992, 68
  • ZfBR 1992, 39
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 22.07.1987 - BT-Drs 11/636
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.07.1991 - 8 S 1469/91
    Durch diese Regelung sollte entsprechend der Intention des Gesetzgebers (vgl. BT-Drucks. 11/636 S. 28) eine Angleichung an die rechtliche Situation geschaffen werden, wie sie in den Ländern Berlin, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein aufgrund der Rechtsprechung der für diese Länder zuständigen Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe praktiziert wird, nach der Drittwidersprüchen und-anfechtungsklagen gegen eine bauaufsichtliche Genehmigung keine aufschiebende Wirkung zukommt.
  • VG Gießen, 16.12.2005 - 1 G 3906/05

    OBI-Markt in Gladenbach darf Heimtiersortiment weiter führen

    Denn dieses weist die betroffene Person nur in die durch die §§ 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 HBO gesetzten Schranken, nämlich kein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben vor Zustellung der Baugenehmigung zu realisieren und zu nutzen (st. Rspr. der hessischen Verwaltungsgerichte, vgl. z.B. Hess. VGH, NVwZ 1987, 428 [VGH Hessen 15.10.1986 - 3 TH 2544/86] ; BauR 1992, 68 [VGH Baden-Württemberg 08.07.1991 - 8 S 1469/91] m.w.N.; BauR 1995, 679 [VGH Hessen 10.11.1994 - 4 TH 1864/94] = BRS 57 Nr. 259; NVwZ 1995, 922 = HessVGRspr.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht